wie lange muss man doppelt gelieferte ware aufbewahren

Der rechtliche Rahmen bei doppelter Warenlieferung

Es kommt vor, dass Online-Bestellungen oder auch Sendungen aus Katalogen doppelt beim Empfänger ankommen. Die Frage, die sich dann sofort stellt, ist: "Wie lange muss man doppelt gelieferte ware aufbewahren?" Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, unbestellt zugesandte Ware anzunehmen oder aufzubewahren. Eine doppelte Lieferung kann rechtlich wie eine unbestellte Lieferung behandelt werden, insbesondere wenn Sie die Ware nicht ein zweites Mal bestellt haben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt diesen Sachverhalt. § 241a BGB besagt, dass die Zusendung unbestellter Sachen keine Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher begründet. Das bedeutet, dass der Empfänger nicht verpflichtet ist, die Ware zu bezahlen oder zurückzusenden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Lieferung offensichtlich irrtümlich erfolgt ist und der Empfänger dies hätte erkennen müssen. In solchen Fällen kann eine Aufbewahrungspflicht bestehen, um den Absender in die Lage zu versetzen, die Ware abzuholen.

Die Aufbewahrungspflicht im Detail

Auch wenn Sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind, doppelt gelieferte Ware aufzubewahren, gibt es Ausnahmen. Eine Aufbewahrungspflicht kann bestehen, wenn:

  • Die doppelte Lieferung offensichtlich auf einem Irrtum des Versenders beruht (z.B. gleiche Bestellnummer, ähnliche Lieferadresse).
  • Der Wert der Ware erheblich ist.
  • Der Versender Sie unverzüglich über den Irrtum informiert und die Abholung der Ware innerhalb einer angemessenen Frist anbietet.

In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, den Versender zu informieren und die Ware zur Abholung bereitzuhalten. Die Aufbewahrungspflicht ist jedoch auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt. Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab, üblicherweise wird man von wenigen Wochen ausgehen können.

Was passiert, wenn der Versender sich nicht meldet?

Wenn der Versender sich trotz Ihrer Information über die doppelte Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist meldet und die Ware nicht abholt, können Sie die Ware grundsätzlich behalten oder entsorgen. Allerdings sollten Sie dem Versender vorher eine letzte Frist zur Abholung setzen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt Ihre Aufbewahrungspflicht endgültig. Es empfiehlt sich, die Kommunikation mit dem Versender schriftlich festzuhalten, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Ein realistisches Beispiel: Sie haben zwei identische Smartphones bestellt, aber versehentlich wurden Ihnen drei geliefert. Sie informieren den Händler umgehend. Nach 4 Wochen hat der Händler sich noch immer nicht gemeldet oder die Abholung organisiert. Nach erneuter, schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung von weiteren 2 Wochen können Sie das dritte Smartphone behalten oder, falls Sie es nicht benötigen, entsorgen.

Die Rolle des Verbraucherrechts

Das Verbraucherrecht stärkt die Position des Verbrauchers gegenüber Unternehmen. Im Falle einer doppelten Warenlieferung bedeutet dies, dass die Beweislast beim Unternehmen liegt. Das Unternehmen muss nachweisen, dass ein Anspruch auf Rückgabe der Ware besteht. Als Verbraucher müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie die Ware nicht bestellt oder doppelt erhalten haben.

Wichtig ist auch, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Ware unfrei zurückzusenden. Wenn der Versender die Ware zurückhaben möchte, muss er die Kosten für die Rücksendung tragen. Informieren Sie den Versender daher darüber, dass Sie die Ware nur bei Übernahme der Rücksendekosten zurücksenden werden.

Praktische Tipps im Umgang mit doppelter Warenlieferung

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, hier einige praktische Tipps:

  • Informieren Sie den Versender unverzüglich über die doppelte Lieferung.
  • Dokumentieren Sie die Kommunikation mit dem Versender (z.B. E-Mails, Briefe).
  • Setzen Sie dem Versender eine angemessene Frist zur Abholung der Ware.
  • Bewahren Sie die Ware sorgfältig auf, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Bestehen Sie auf die Übernahme der Rücksendekosten durch den Versender, falls eine Rücksendung erforderlich ist.

Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte als Verbraucher wahren und unnötigen Streitigkeiten aus dem Weg gehen.

FAQ

Kann man wie lange muss man doppelt gelieferte ware aufbewahren auch im Alltag anwenden?

Ja, wie lange muss man doppelt gelieferte ware aufbewahren lässt sich auch im Alltag finden und anwenden.

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